Erklärung der Zulassungen und Prüfzeichen (ECE, KBA, etc.)

ECE-Prüfzeichen

Die ECE-Prüfzeichen bezeichnen standardisierte Prüfverfahren für Bauteile, welche an Kraftfahrzeugen angebracht werden. Wird eine Zulassung erlangt, so wird am Bauteil das Genehmigungszeichen angebracht. Dieses besteht zum einen aus dem Buchstaben "E" und einer Zahl, zum Beispiel:

Die Zahl zeigt an, in welchem Land der EU die Zulassung durchgeführt wurde. Es steht dem Hersteller frei, wo er sein Produkt prüfen lässt. Folglich ist die Zulassung im gesamten ECE-Raum gültig, egal wo sie erlangt wurde.

ECE-R65
Eine Kennleuchte darf nur dann im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden, wenn sie die ECE-R65 Richtlinie erfüllt. Die ECE-R65 ist die europäische Zulassungsvorgabe für Kennleuchten, sie gibt die zu erreichenden Lichtwerte, Lichtverteilung, Befestigungsvorgaben etc. vor. Zu beachten ist, dass die Zulassung nur dann gilt, wenn die Leuchten wie in der Anleitung beschrieben verbaut werden und R65-konforme Blitzmuster verwendet werden.

Kennleuchten werden in folgende Kategorien unterteilt:
T = Lichtabstrahlung um die komplette horizontale Achse (360°); z.B. Rundumleuchten, Warnbalken, etc.
HT = Lichtabstrahlung um die halbe horizontale Achse (180°); z.B. Kreuzungsblitz-Systeme, Integralsysteme, etc.
X = Lichtabstrahlung in nur eine bestimmte Richtung; z.B. Frontblitzer, Heckwarnsystem, etc.

A = gelbe Lichtfarbe
B = blaue Lichtfarbe
R = rote Lichtfarbe

Klasse 1 = ein Lichtpegel
Klasse 2 = zwei Lichtpegel (Tag- und Nachtpegel)
Für Tag- und Nachtpegel gibt es unterschiedliche Mindest- und Maximalwerte betreffend der Lichtintensität. Bei Leuchten der Klasse 1 werden die Anforderungen für den Nachtpegel verwendet - Leuchten der Klasse 2 sind folglich lichtstärker.

Beispiele:
TA2 = gelbe Rundumleuchte mit Nachtabsenkung
XB1 = blauer Frontblitzer ohne Nachtabsenkung

Wird die ECE-R65 Zulassung erlangt, so ist an der Kennleuchte u.A. folgendes anzubringen:
  • E-Genehmigungszeichen (siehe oben), z.B. E1
  • Kategoriebeschreibung (siehe oben), z.B. TB2
  • Zulassungsnummer z.B. 002441

ECE-R10 / EMV
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) bezeichnet zwei wichtige Faktoren:
 
  • Störaussendung
Die Begrenzung der Aussendung elektromagnetischer Störungen auf ein Maß, das den störungsfreien Betrieb anderer Geräte in der Umgebung gewährleistet.
 
  • Störfestigkeit
Die Sicherstellung einer ausreichend hohen Festigkeit gegenüber von außen wirkenden elektromagnetischen Störungen. Die gesetzlichen Grundlagen sind hierfür die CISPR 25 sowie die ISO 7637 und 11452.

Dies ist eine Prüfung auf elektromagnetische Verträglichkeit von Elektronik, welche in und an Kraftfahrzeugen verbaut wird.
Es ermöglich eine Verwendung neben empfindlichen Equipment (z.B. Funkgeräte, EKG, etc.) ohne diese zu stören.

Alle elektronische Produkte, welche an oder in Fahrzeugen verbaut werden, sollten diese Zulassung aufweisen.
Ausgenommen davon sind Artikel mit Glühlampen (z.B. Scheinwerfer), passive Bauteile (z.B. Lautsprecher) und andere Produkte ohne Schaltregler/Oszillatoren (z.B. einfache LED-Begrenzungleuchten)

Die Kennzeichnung wird entweder durch das E-Genehmigungszeichen (siehe oben) und das Kürzel R10 angebracht, es kann aber auch eine (aufwändigere) Prüfung nach EG-Regelung erfolgen, diese wird mit einem kleinen "e" gekennzeichnet (z.B. e11).


Zusammenfassung
Alle Lichttechnischen Einrichtungen, welche innerhalb der EU verbaut und benützt werden, müssen beide Zulassungen nach ECE-R65 und ECE-R10 bzw. EMV ("e") erfüllen. Dennoch können landesspezifische Gesetze gewisse Leuchtenarten oder Anlagen nicht anerkennen. Wenden Sie sich deshalb immer an die lokale Zulassungsstelle bzw. zuständige Behörde.

Seien Sie vorsichtig bei vermeintlich günstigen Produkten, welche mit einem "E-Prüfzeichen" werben. Hier handelt es sich, wenn überhaupt, nur um eine R10 Zulassung - diese alleine ist nicht ausreichend! Lassen Sie sich im Zweifelsfalle vor dem Kauf die Zulassungsdokumente vom Händler zusenden. Werden nicht zugelassene Leuchten verwendet, kann unter Umständen sogar der Versicherungsschutz erlöschen.
 

KBA
Diese Zulassung ist ausschließlich für Deutschland relevant. Sie wird verwendet, um Folgetonanlagen u.A. in Hinsicht auf Frequenz und Lautstärke zu prüfen. Gekennzeichnet wird die KBA-Zulassung mit einer Wellenlinie ~~~ und einer aufsteigenden Zulassungsnummer, der auch ein Buchstabe vorangestellt sein kann.