Allgemeine Garantiebestimmungen

Unsere Produkte¹ werden, sofern nicht anders angegeben, mit Gewährung einer Garantie von 24 Monaten ab Lieferdatum verkauft. Der Garantiezeitraum für Zubehör und Installationsmaterial² beträgt 12 Monate. Die Garantie ist nur wirksam, wenn:
• das Produkt fachgerecht und nach Montageanleitung verbaut und betrieben wurde
• die Betriebshinweise eingehalten wurden
• Austausch oder Reparatur von uns veranlasst oder durchgeführt wird
• Siegel oder Seriennummern nicht entfernt wurden

Liegt ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, muss die Firma SIGNATECH darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt werden und die Reparatur freigeben. Die Behebung des Mangels wird nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder Ersatzteillieferung vorgenommen. Altteile sind innerhalb von 4 Wochen an uns zu retournieren, ansonsten werden die Teile mit Listenpreis in Rechnung gestellt. Es wird ferner kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet.

Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für:
• Defekte durch falschen elektrischen Anschluss bzw. Verpolung oder Überspannung.
• Unfälle, d.h. ein unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis sowie für Folgeschäden aus einem nicht instandgesetzten Unfallschaden.
• Verschleiß und Schäden, die auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Behandlung oder auf äußere, durch uns nicht zu vertretende Einflüsse zurückzuführen sind.
• Sich farblich oder oberflächlich verändernde Lichthauben, Linsen oder Gehäuse, speziell bei der Verwendung von chemischen Reinigern bzw. Hochdruckreinigern oder automatischen Waschanlagen.
• Folgeschäden, die deshalb entstanden sind, weil der ursprüngliche Schaden nicht gemeldet bzw. behoben wurde.
• Wenn das Produkt von fremder Seite oder durch Einbau von Ersatzteilen fremder Herkunft verändert worden ist und der geltend gemachte Mangel in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht.
• Schäden, die auf mangelnde Wartung bzw. Pflege zurückzuführen sind.

Garantieleistungen verlängern die Garantiezeit nicht und setzen auch keine neue Garantiezeit in Gang. Anderweitige Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


¹beinhaltet folgende Produktgruppen:
Kennleuchten, Warnleuchten, Blitzmodule, Lichtbalken, Sondersignalanlagen, Lautsprecher, Verkehrsleitanlagen, Scheinwerfer und Arbeitsleuchten, Bedienteile, Ladegeräte - sowie alle Abarten daraus und Produkte, welche nicht in die nachfolgenden Kategorien passen:

²beinhaltet folgende Produktgruppen:
Kabel und Leitungen, Steckverbinder, Relais, Halter und Winkel, Lichthauben, Montagefüße - sowie alle Abarten daraus